Unser Fahrzeug ist versichert, für Sachschäden Dritter fällt jedoch eine Selbstbehaltgebühr in Höhe von 50.000 JPY an und für Schäden an einem gemieteten Fahrzeug fällt eine Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung von bis zu 100.000 JPY an.
Falls wir das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls reparieren müssen, berechnen wir den unten angegebenen Betrag als Teil der Entschädigung für Geschäftsverluste während des Reparaturzeitraums, unabhängig vom Grad des Schadens oder der für die Reparatur erforderlichen Zeit.
Wenn Sie die zusätzliche CDW-Versicherung vor der Anmietung des Fahrzeugs bezahlen, kann dies den Betrag reduzieren, den Sie bei einem Unfall möglicherweise zahlen müssen. Sie müssen eine Kaution hinterlegen. Der zu zahlende Betrag hängt davon ab, welchen Campertyp und welche CDW-Option Sie wählen. Hinweis: Kunden unter 25 Jahren können keine CDW-Versicherung in Anspruch nehmen.
Bei einem Unfall muss der Kunde den je nach Situation geltenden Selbstbehalt zahlen.
Die CDW-Versicherung beinhaltet keine Reparaturkosten für Reifen, Schäden an der Frontscheibe, am Fahrzeugunterbau, am Dach des Wohnmobils und/oder an Fahrzeugzubehör, einschließlich Innenausstattung wie GPS-Navigator, WLAN-Router, Fernseher, Kühlschrank, Herd und Spüle. Auch Schäden an der Außenkamera und der Markise.
Der CDW-Deckungsschutz unterliegt den gleichen Regeln wie der allgemeine Versicherungsschutz in der Mietvertrag.